Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen erbracht. Mit der Inanspruchnahme von Leistung von Katrin Silva | Lab-01 gelten diese Bedingungen als angenommen.
_01 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Katrin Silva | Lab-01, Webdesign + Grafik, Krumdals Weg 1a, 22587 Hamburg - nachfolgend 'Lab-01' genannt - und ihren Auftraggebern - nachfolgend AG genannt. AGB von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Den AGB von Lab-01 widersprechende AGB des AGs haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden von Lab-01 schriftlich anerkannt.
_02 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form oder per eMail.
_03 Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lab-01.
_04 Angebote / Preise
Angebote von Lab-01 verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Wenn der AG zusätzliche, nicht zuvor vereinbarte Leistungen wünscht, werden diese mit dem aktuellen Preis berechnet. Preisänderungen bei laufenden Aufträgen werden dem AG rechtzeitig mitgeteilt und sind nur zulässig, sofern der AG dem nicht widerspricht.
_05 Vergütung von Vorleistungen
Werden vor schriftlicher Auftragserteilung durch mündliche Absprache und Überlassen von Material Leistungen (z.B. Scannen, Vorentwurf, Beratungsgespräche im Umfang von > 1 h) erbeten, so sind diese im Fall des Nicht-Zustandekommens des Auftrages mit einem Stundensatz i.H.v. 80 Euro zzgl. Mwst. zu vergüten.
_06 Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung
Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den AG nach Auftragserteilung verpflichtet sich der AG zur Vergütung der bis dato durch Lab-01 erbrachten Leistungen. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung von Lab-01. Dem AG bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
_07 Urheber- und Nutzungsrecht
(1) Jeder vom AG an Lab-01 erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
(2) Alle von Lab-01 für den AG entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten sind persönliche geistige Schöpfungen und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Vorschläge und sonstige Mitwirkung des AG und/oder seiner Mitarbeiter haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Die entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Lab-01 nicht durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte verändert werden, weder im Original noch bei der Reproduktion. Eine teilweise oder vollständige Nachahmung ist nicht zulässig.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, wird dem AG automatisch das einfache Nutzungsrecht für die jeweiligen von Lab-01 entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten eingeräumt. Eine Nutzung darüber hinaus ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht gestattet. Die Veränderung der eingeräumten Nutzungsrechte oder Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Lab-01.
(4) In das Impressum der durch Lab-01 erstellen Internetseiten wird ein Hinweis auf die Urheberstellung von Lab-01 aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Lab-01 zu entfernen.
(5) Lab-01 ist berechtigt, auch wenn dem AG das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, die entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung in allen Medien uneingeschränkt zu verwenden.
_08 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Lab-01 berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung der Forderungen abhängig. Dem Auftragnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an allen erstellten Grafiken und Websites bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen zu.
_09 Darstellung
Der Benutzer hat in den diversen Medien und Browsern individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsart der Seiten beeinflussen können. Verschiedene Browser interpretieren den Quellcode zudem teils unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Lab-01 übernimmt keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML/JavaScript/PHP-Dokumente in allen Browsern zu jeder Zeit identisch dargestellt werden.
_10 Überlassenes Material
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernehmen wir keine Haftung.
_11 Inhalte
Der AG übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für den Inhalt und dessen Rechtssicherheit. Lab-01 führt keine Aufträge für Seitenerstellungen aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Lab-01 übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Soweit der Inhalt gegen Gesetze, gute Sitten und andere rechtliche Bestimmungen verstößt oder anderweitig nicht vertretbar ist, kann Lab-01 die Dienstleistung verweigern. Dies begründet jedoch für den AG nicht das Recht zur Einstellung seiner Zahlung über die bereits erbrachten Leistungen.
_12 Datensicherheit
Lab-01 prüft nicht, ob Bild-, Text-, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter ist. Diese Pflicht unterliegt allein dem AG. Lab-01 übernimmt keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der AG die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
_13 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist Hamburg. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.